71 statt 30 – lebensgefährlich!
71 statt 30 – lebensgefährlich!
Sicht blockiert – Gefahr provoziert
Mit 62 km/ h statt erlaubter 30 unterwegs – mit entsprechenden Folgen für den Fahrer!
Ein echter Hingucker? Finden wir nicht!
Merke: Ein Gehweg ist kein Parkplatz!
128 km/h statt 50 km/h – eine gefährliche Missachtung!
Eine knappe Sache für Einsatzfahrzeuge!
Alles andere als rücksichtsvoll – unser Dislike des Monats September.
Gegen den Strom – und gegen die Regeln!
Verstoß des Monats: Turbo statt Tempolimit
Nicht nur ein kreatives Parkmanöver – auch ein sehr gefährliches!
Manche haben´s besonders eilig – auch dort, wo es nicht erlaubt ist.
Im Notfall kein Durchkommen für Einsatzkräfte!
Mit 106 Sachen in der Ortschaft – der Raser des Monats Juni.
Parkplatz oder Parkblockade?
Trauriger Höchstwert im Mai – mit über 100 km/h innerorts unterwegs!
Sehr gewagt – Ein riskantes Überholmanöver.
Schlecht eingeparkt! Menschen mit Behinderung haben hier das Nachsehen.
Keine gute Idee – mit 102 km/ h innerorts unterwegs.
Im Ernstfall wär´s eng geworden.
54 km/h schneller als erlaubt – das Dislike des Monats Januar
Eigentlich eine klare Sache! Oder?
Keine gute Idee: Hier gibt´s kein Durchkommen für Fußgänger und Radfahrer.
Leider etwas zu flott war dieser Flitzer unterwegs!
Keine gute Idee: mit knapp 80 km/ h durch die Tempo-30-Zone.
Kein Kavaliersdelikt: Das Tempolimit um 50 km/h überschritten.
Könnte eng werden, in zweierlei Hinsicht!
Hier haben die Radfahrer leider das Nachsehen!
Kein Kavaliersdelikt: Das Tempolimit um 50 km/h überschritten.
Das Lowlight des Monats: Mit 95 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Im Ernstfall hat ein Parkverstoß dieser Art verheerende Konsequenzen!
Der Negativrekord wurde leider wieder getoppt: Mit 120 km/h innerorts unterwegs.
Sicht und Gehweg sind blockiert! Eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer.
Dieser Verkehrsteilnehmer blockiert den Gehweg und ignoriert das eingeschränkte Halteverbot.
Wieder mal ein trauriger Rekord: 51 km/h zu schnell unterwegs
Neben dem Parkverbot ein zusätzlicher Verstoß durch das Blockieren des Schutzstreifen für Fahrradfahrer
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 59 km/h
Neben dem Parkverbot eine zusätzliche Gefahr durch das unmittelbare Halten vor einem Fußgängerüberweg
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h
Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg und zusätzlich in zu geringem Abstand vor einem Fußgängerüberweg
Der Fahrer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h
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