Beitrittsvoraussetzungen
Wenn Sie dem Zweckverband beitreten oder sich über eine Zweckvereinbarung anschließen wollen, muss Ihre Stadt oder Gemeinde innerhalb des „Verbandsgebiets“ liegen. Ist diese Bedingung erfüllt, stehen Ihnen für die Übertragung der Aufgabe „Kommunale Verkehrssicherheit“ folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Mitgliedschaft
- Ihre Kommune beschließt, dem Zweckverband beizutreten.
- Die Verbandsversammlung entscheidet über Ihre Aufnahme. Bitte beachten Sie, dass die Verbandsversammlung nur jeweils im Frühjahr und im Herbst tagt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kommune und dem Zweckverband wird von der Regierung von Oberbayern genehmigt und im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht.
- Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.
Zweckvereinbarung
- Der Abschluss einer Zweckvereinbarung ist auf die Dauer von max. 2 Jahren möglich.
- Ihre Kommune beschließt, mit dem Zweckverband eine Zweckvereinbarung zu schließen
- Der Abschluss der Zweckvereinbarung obliegt dem Zweckverbandsvorsitzenden und kann sofort erfolgen
- Der Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen Ihrer Kommune und dem Zweckverband wird von der Regierung von Oberbayern genehmigt und im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht
- Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.
Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen (z.B. Forderungsmanagement) grundsätzlich eine Mitgliedschaft zugrunde liegen muss. Die Kommunale Verkehrssicherheit ist damit das verbindende Element aller Mitgliedskommunen.
Entgeltübersicht
Diese Entgelte für die verschiedenen Dienstleistungsbereiche stellen sich wie folgt dar:
Verkehrssicherheit – Kosten für Mitglieder
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 30,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
|
Überwachungsstunde | 100,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 40,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
|
Überwachungsstunde | 140,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht an.
Forderungsmanagement
Forderung | Bearbeitungsgeld in Euro |
bis zu 100,00 € | 10,00 € |
100,01 bis zu 500,00 € | 15,00 € |
500,01 bis zu 1.000,00 € | 90,00 € |
1.000,01 bis zu 2.000,00 € | 175,00 € |
2.000,01 bis zu 5.000,00 € | 350,00 € |
5.000,01 bis zu 10.000,00 € | 650,00 € |
10.000,01 bis zu 25.000,00 € | 1.600,00 € |
25.000,01 bis zu 50.000,00 € | 3.000,00 € |
über 50.000,00 € | 4.000,00 € |
In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht an.
Kurbeitragsüberwachung
Im Bereich der Überwachung für das Produkt | Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 30,00 € / Stunde |
In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht an.
Zentrale Beschaffungsstelle
Für die Leistungen der Zentralen Beschaffungsstelle wird von den Mitgliedern jährlich eine Umlage erhoben. Die Höhe der Umlage wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2024 beläuft sich die Umlage auf 1,60 € pro Einwohner. Zur Berechnung der Umlage wird die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichte Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorvorjahres zu Grunde gelegt.
Mit der Umlage sind sämtliche Leistungen der Zentralen Beschaffungsstelle abgegolten, zudem unterliegt die Umlage nicht der Umsatzsteuerpflicht.
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Weitere Fragen zum Beitritt beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsleitung.