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Beitrittsvoraussetzungen
Wenn Sie dem Zweckverband beitreten oder sich über eine Zweckvereinbarung anschließen wollen, muss Ihre Stadt oder Gemeinde innerhalb des „Verbandsgebiets“ liegen. Ist diese Bedingung erfüllt, stehen Ihnen für die Übertragung der Aufgabe „Kommunale Verkehrssicherheit“ folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Mitgliedschaft
- Ihre Kommune beschließt, dem Zweckverband beizutreten.
- Die Verbandsversammlung entscheidet über Ihre Aufnahme. Bitte beachten Sie, dass die Verbandsversammlung nur jeweils im Frühjahr und im Herbst tagt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kommune und dem Zweckverband wird von der Regierung von Oberbayern genehmigt und im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht.
- Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.
Zweckvereinbarung
- Der Abschluss einer Zweckvereinbarung ist auf die Dauer von max. 2 Jahren möglich.
- Ihre Kommune beschließt, mit dem Zweckverband eine Zweckvereinbarung zu schließen
- Der Abschluss der Zweckvereinbarung obliegt dem Zweckverbandsvorsitzenden und kann sofort erfolgen
- Der Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen Ihrer Kommune und dem Zweckverband wird von der Regierung von Oberbayern genehmigt und im Oberbayerischen Amtsblatt veröffentlicht
- Es folgt die gemeinsame Festlegung der Überwachungsgebiete und die Begehung der Messstellen.
Bitte beachten Sie, dass für die Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen (z.B. Forderungsmanagement) grundsätzlich eine Mitgliedschaft zugrunde liegen muss. Die Kommunale Verkehrssicherheit ist damit das verbindende Element aller Mitgliedskommunen.
Entgeltübersicht
Diese Entgelte für die verschiedenen Dienstleistungsbereiche stellen sich wie folgt dar:
Verkehrssicherheit – Kosten für Mitglieder
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 30,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
|
Überwachungsstunde | 100,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 40,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
|
Überwachungsstunde | 140,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht an.
Forderungsmanagement
Forderung | Bearbeitungsgeld in Euro |
bis zu 100,00 € | 10,00 € |
100,01 bis zu 500,00 € | 15,00 € |
500,01 bis zu 1.000,00 € | 90,00 € |
1.000,01 bis zu 2.000,00 € | 175,00 € |
2.000,01 bis zu 5.000,00 € | 350,00 € |
5.000,01 bis zu 10.000,00 € | 650,00 € |
10.000,01 bis zu 25.000,00 € | 1.600,00 € |
25.000,01 bis zu 50.000,00 € | 3.000,00 € |
über 50.000,00 € | 4.000,00 € |
In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht an.
Kurbeitragsüberwachung
Im Bereich der Überwachung für das Produkt | Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 30,00 € / Stunde |
In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nicht an.
Zentrale Beschaffungsstelle
Die Mitgliedsgemeinden haben einen einmaligen Betrag von 1,00 Euro je Einwohner als Vorausumlage zu entrichten, die spätestens in den folgenden drei Jahren an das Mitglied zurückerstattet wird. Die Mitgliedsgemeinden haben zum 31.01. eines jeden Haushaltsjahres einen Sockelbetrag in Höhe von 0,33 Euro je Einwohner zu entrichten. Mitglieder, welche den Verband mit der Durchführung von Vergabeverfahren beauftragen, haben dafür das nachstehende Entgelt zu errichten:
Leistung | Bearbeitungsgeld in Euro |
Beratungsleistungen | 90,00 € / Stunde |
Durchführung Vergabeverfahren | |
Vergabeverfahren | 600,00 € je Verfahren (= Gewerk) |
Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen | 3.000,00 € je Einzelplanungsleistung |
Verhandlungsvergabe für Planungsleistungen | 3.000,00 € je Einzelplanungsleistung |
Auslagenersatz | nach Aufwand |
Sektoren und Konzessionsvergaben | zu vereinbarendes Entgelt |
Zur Berechnung des Sockelbetrages bzw. der Vorausumlage wird die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichte Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorvorjahres zu Grunde gelegt.
In den vorgenannten Entgelten der Zentralen Beschaffungsstelle sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten. Ab 01.01.2023 wird zu diesen Entgelten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Weitere Fragen zum Beitritt beantwortet Ihnen gerne die Geschäftsleitung.