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Forderungsmanagement:
Die Kunst dem Geld hinterher zu laufen

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland übernimmt als Vollstreckungsbehörde die konsequente Eintreibung von ausstehenden Forderungen für Städte und Gemeinden. Die Kommunen sind sein Auftraggeber, er fungiert für sie als Dienstleister.

Der Zweckverband als Vollstreckungsbehörde

Das „Forderungsmanagement“ verfügt über ein breites Instrumentarium, um die ausstehenden Gelder für die Kommunen zu beschaffen. Von Vollstreckungsankündigungen, Vollstreckungsmaßnahmen wie u.a. Pfändung vor Ort durch den Außendienst, über Lohn-, Gehalts- und Kontopfändungen, Zwangssicherungshypotheken oder die Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen, abnehmender Zahlungsmoral, ständigem Aufgabenwachstum der Kommunen und sich laufend verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen wird ein professionelles Forderungsmanagement immer bedeutsamer. Denn die rechtzeitige und vollständige Einnahmenbeschaffung ist einer der zentralen Grundsätze der kommunalen Haushaltsführung.

Nur so ist sichergestellt, dass die Kommunen ihre vielseitigen Aufgaben durch eine stabile Einnahmesituation dauerhaft und vollumfänglich erfüllen kann – im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger.

Welche Leistungen können wir anbieten?

Das Forderungsmanagement des Zweckverbandes übernimmt nach erfolgloser erster Mahnung durch die Gemeindekasse den bestandskräftigen Leistungsbescheid zur weiteren Vollstreckung.

Es werden u. a. folgende Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen:

  • Lohn- und Kontopfändungen
  • Erwirken der Vermögensauskunft
  • Eigene Vollstreckungsmitarbeiter suchen Schuldner persönlich auf und pfänden ggfs. vor Ort
  • Zwangssicherungshypothek
  • Immobiliar-Vollstreckung
  • und – in seltenen Fällen bei ganz hartnäckigen Schuldnern – Erzwingungshaft bei Bußgeldern.

Der Vollstreckungsvorgang wird vollumfänglich dokumentiert und kann jederzeit an die Kommunen zurückgespiegelt werden.
Zudem geschieht u.a. ein genauer Report über die Anzahl der vollzogenen Maßnahmen sowie detaillierte Fallzahlen-Abrechnung.

Große Vorteile für die Kommunen

  • Höherer und schnellerer Geldeingang – ausstehende Forderungen werden professionell und erfolgreich eingetrieben.
  • Für 1 Euro Bearbeitungsentgelt erzielt die Kommune mittlerweile im Durchschnitt 6,64 Euro an Forderungseinnahmen.
  • Einsparung von Personalkosten
  • Konsequente und zeitnahe Vollstreckung außerhalb des Rathauses
  • Präsenz im Außendienst
  • Qualifizierte ZV-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Detaillierte Dokumentation aller im Auftrag erfüllten Maßnahmen
  • Bündelung von Fachkompetenz
  • Professionelle Vollstreckungssoftware
  • Nutzung von Synergien
  • Günstige Bearbeitungsentgelte für die Kommunen:
    Denn der Zweckverband gehört zur kommunalen Familie und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsichten
  • Hohe Zufriedenheit der bisher angeschlossenen Kommunen mit den Ergebnissen und der Zusammenarbeit

Entgelte für die Vollstreckung von Verwaltungsakten

Forderung Bearbeitungsgeld in Euro
bis zu 100,00 € 10,00 €
100,01 bis zu 500,00 € 15,00 €
500,01 bis zu 1.000,00 € 90,00 €
1.000,01 bis zu 2.000,00 € 175,00 €
2.000,01 bis zu 5.000,00 € 350,00 €
5.000,01 bis zu 10.000,00 € 650,00 €
10.000,01 bis zu 25.000,00 € 1.600,00 €
25.000,01 bis zu 50.000,00 € 3.000,00 €
über 50.000,00 € 4.000,00 €

In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweck­ver­bandes enthalten.
Wir berechnen keine Anfahrtspauschale und eine Mehr­wertsteuer fällt ebenfalls nicht an.

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