Kompetent aus einer Hand
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Zweckverbandes Oberland (ZBS) unterstützt die Kommunen bei der Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren und führt den Auftraggeber rechts- und revisionssicher durch den Dschungel der öffentlichen Ausschreibungen. So bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich von Bau-, Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen. Rund 70 Verbandsmitglieder haben sich mittlerweile diesem Dienstleistungsbereich des Zweckverbandes angeschlossen.
Unsere Leistungen
für Sie auf einen Blick
- Unterstützung bei der Vergabe von Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen, freiberuflichen Leistungen, soziale und besondere Dienstleistungen, Bau- und Dienstleistungskonzessionen
- Deutschlandweite und europäische Ausschreibungen (unterschwellig / oberschwellig) ab 25.000 EUR netto (geschätzter Auftragswert) je Gewerk oder Vergabe
- Elektronische Vergabe
- Dokumentation bis hin zur Vergabeakte
- Beratungsleistungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, bei der Auswahl von Eignung- und Wertungskriterien oder bei der Erstellung von Wertungsmatrizen.
- Überwachung der Termine, Durchführung von Angebotsöffnung, Nachforderungen, Bindefristverlängerungen
- Kurz: vom Erstgespräch bis zur Vergabeakte ist alles in einer kompetenten und erfahrenen Hand
Die Vorteile für Sie als Kommune
- Effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgängen je Mitarbeiter (= bessere Auslastung von Spezialwissen)
- Vermeidung von Korruption und Manipulation
- Durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von der Personalsituation in den Kommunen
- Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren
- Einsparung von Aufwand für die Einführung der eVergabe
- Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien u.a.)
- Einsparungen der Kommunen bei Leistungsphase 7 (~ 2%)
- Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einmalige zentrale Durchführung von Verfahren statt -zig einzelner Verfahren in den Kommunen; Beispiele: Feuerwehrbedarf, Streusalz und vieles mehr)
- Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen
- Fehler werden vermieden. Erfahrungsbericht im Interview mit einem Gemeindevertreter
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
So gehen Sie vor
Die Zugangsdaten können von den Auftraggebern sowie von beauftragten Dritten (z.B. Architektur- oder Ingenieurbüros) dauerhaft genutzt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten darüber hinaus ist untersagt.
Der Download-Bereich ist aufgrund des Urheberrechts mit einem Passwort geschützt. Gerne erhalten Sie die Zugangsdaten auf Nachfrage bei der Zentralen Beschaffungsstelle.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per Mail an
vergabe@zv-oberland.de
Das bitten wir zu beachten
- Bitte wenden Sie sich bei geplanten und insb. bei zeitkritischen Beschaffungsmaßnahmen rechtzeitig an die Zentrale Beschaffungsstelle. So kann bereits im Vorfeld einen belastbarer Rahmenterminplan für das Vergabeverfahren aufgestellt und gemeinsam abgestimmt werden.
- Bitte kalkulieren Sie für das Vergabeverfahren, insbesondere im Hinblick auf die geplanten Ausführungs-/Lieferfristen ausreichend Zeit ein. Der Ablaufplan für Vergabeverfahren im ZV KD Oberland gibt Ihnen hierzu eine gute Orientierung.
- Alle Unterlagen und Anfragen senden Sie direkt per E-Mail
an vergabe@zv-oberland.de.
In Urlaubs- oder Krankheitsfällen kann jederzeit durch das Team der Zentralen Beschaffungsstelle auf dieses Funktions-Postfach zugegriffen werden.
- Auf die Übersendung von Datenträgern und Speichermedien bitten wir zu verzichten. Bei größeren Datenmengen (mehr als 20 MB) kann ein Zugang zu unserer Cloud eingerichtet werden.
Zentrale Beschaffungsstelle – Kosten im Überblick
Für die Leistungen der Zentralen Beschaffungsstelle wird von den Mitgliedern jährlich eine Umlage erhoben. Die Höhe der Umlage wird in der Haushaltssatzung festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2025 beläuft sich die Umlage auf 1,95 € pro Einwohner. Zur Berechnung der Umlage wird die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichte Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorvorjahres zu Grunde gelegt.
Mit der Umlage sind sämtliche Leistungen der Zentralen Beschaffungsstelle abgegolten, zudem unterliegt die Umlage nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns.