Verkehrsüberwachung des Zweckverbands
als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unser oberstes Ziel ist es die Sicherheit im Verkehr für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Hierzu ahnden und verfolgen wir Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz in gleicher Weise wie die Bayerische Landespolizei. Anders als private Anbieter haben wir keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder leiten wir zu 100 Prozent an die Kommunen weiter.
Alles aus einer Hand
Als Zweckverband sind wir ein Dienstleister der Kommunen. Wir übernehmen für unsere Mitglieder alle Verfahrensschritte eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens – vom Versand der Anschreiben über die Behandlung von Einsprüchen bis zum Mahnverfahren. Mit den „Besonderen Entgelten“, die die Verbandsversammlung in ihrer Satzung festgelegt hat, sind sämtliche Kosten abgedeckt: von der Anhörung über die Postgebühren bis hin zur Vollstreckung oder gar Erzwingungshaft.
Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Alle unsere Beschäftigten im Außendienst werden an der Bayerischen Verwaltungsschule intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet und absolvieren die Ausbildung zum „geprüften kommunalen Verkehrsüberwacher im ruhenden oder fließenden Verkehr“. Auf dem Lehrplan stehen neben Straßenverkehrsrecht auch allgemeine Rechtskunde sowie Kommunikations- und Konflikttraining.
Erstklassige Messtechnik
Der Zweckverband verfügt derzeit über zwanzig Überwachungsfahrzeuge. Es handelt sich dabei um vierzehn volldigitale Geschwindigkeitsmessgeräte der Firma Kistler (ehem. Eso) und sieben Laseranlagen der Firma Jenoptik Robot. Hinzu kommen zwölf semistationären Messanlagen (Blitzanhänger).
Hohe Transparenz
Wir wollen, dass unsere Leistungen zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar sind. Von der Einsatzplanung bis zur Abrechnung legen wir daher unseren Mitgliedern alle Daten offen; zum Beispiel in Form von Jahresberichten, detaillierten Überwachungsstatistiken und Quartalsabrechnungen.
Verkehrssicherheit – Kosten für Gemeinden
In den nachstehenden Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten; insbesondere wird keine Anfahrtspauschale berechnet. Unsere Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Kosten für Mitglieder
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 30,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
|
Überwachungsstunde – Mobile Verkehrsüberwachung | 100,00 € / Stunde |
Überwachungsstunde – Stationäre Verkehrsüberwachung | 125,00 € / (Mess-) Tag und Technik |
Überwachungsstunde – Teilstationäre Verkehrsüberwachung* | kostenfrei |
Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung
Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
Überwachungsstunde | 40,00 € / Stunde |
Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
|
Überwachungsstunde – Mobile Verkehrsüberwachung | 140,00 € / Stunde |
Überwachungsstunde – Stationäre Verkehrsüberwachung | 150,00 € / (Mess-) Tag und Technik |
Überwachungsstunde – Teilstationäre Verkehrsüberwachung* | kostenfrei |
Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
*Für den Einsatz teilstationärer Geschwindigkeitsmessanlagen werden keine Entgelte erhoben.
Im Gegenzug stehen die Einnahmen aus diesen Verwarn- und Bußgeldern dem Zweckverband zu.
Im Gegenzug stehen die Einnahmen aus diesen Verwarn- und Bußgeldern dem Zweckverband zu.