Verkehrsüberwachung des Zweckverbands
als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unser oberstes Ziel ist es die Sicherheit im Verkehr für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Hierzu ahnden und verfolgen wir Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz in gleicher Weise wie die Bayerische Landespolizei. Anders als private Anbieter haben wir keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder aus der mobilen und stationären Verkehrsüberwachung leiten wir zu 100 Prozent an die Kommunen weiter.
Alles aus einer Hand
Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Erstklassige Messtechnik
Der Zweckverband verfügt derzeit über zwanzig Überwachungsfahrzeuge. Es handelt sich dabei um 13 Einseitensensoren der Fa. Kistler, 6 Laseranlagen der Fa. Jenoptik sowie eine Laseranlage der Fa. Vitronic. Hinzu kommen zwanzig semistationären Messanlagen (Blitzanhänger).
Hohe Transparenz
Verkehrssicherheit – Kosten für Gemeinden
In den nachstehenden Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten; insbesondere wird keine Anfahrtspauschale berechnet. Unsere Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Kosten für Mitglieder
| Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
| Überwachungsstunde | 30,00 € / Stunde |
| Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
| Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
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| Überwachungsstunde – Mobile Verkehrsüberwachung | 100,00 € / Stunde |
| Überwachungsstunde – Stationäre Verkehrsüberwachung | 125,00 € / (Mess-) Tag und Technik |
| Sachbearbeitung | 4,00 € / Fall |
| Überwachungsstunde – Teilstationäre Verkehrsüberwachung* | kostenfrei |
Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung (max. 2 Jahre)
| Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt |
Bearbeitungsgeld in Euro |
| Überwachungsstunde | 40,00 € / Stunde |
| Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
| Im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt |
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| Überwachungsstunde – Mobile Verkehrsüberwachung | 140,00 € / Stunde |
| Überwachungsstunde – Stationäre Verkehrsüberwachung | 150,00 € / (Mess-) Tag und Technik |
| Sachbearbeitung | 6,00 € / Fall |
| Überwachungsstunde – Teilstationäre Verkehrsüberwachung* | kostenfrei |
Im Gegenzug stehen die Einnahmen aus diesen Verwarn- und Bußgeldern dem Zweckverband zu.
