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Verkehrsüberwachung des Zweckverbands
als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unser oberstes Ziel ist es die Sicherheit im Verkehr für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Hierzu ahnden und verfolgen wir Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz in gleicher Weise wie die Bayerische Landespolizei. Anders als private Anbieter haben wir keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder leiten wir zu 100 Prozent an die Kommunen weiter.

Alles aus einer Hand

Als Zweckverband sind wir ein Dienstleister der Kommunen. Wir übernehmen für unsere Mitglieder alle Verfahrensschritte eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens – vom Versand der Anschreiben über die Behandlung von Einsprüchen bis zum Mahnverfahren. Mit den „Besonderen Entgelten“, die die Verbandsversammlung in ihrer Satzung festgelegt hat, sind sämtliche Kosten abgedeckt: von der Anhörung über die Postgebühren bis hin zur Vollstreckung oder gar Erzwingungshaft.

Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Alle unsere Beschäftigten im Außendienst werden an der Bayerischen Verwaltungsschule intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet und absolvieren die Ausbildung zum „geprüften kommunalen Verkehrsüberwacher im ruhenden oder fließenden Verkehr“. Auf dem Lehrplan stehen neben Straßenverkehrsrecht auch allgemeine Rechtskunde sowie Kommunikations- und Konflikttraining.

Erstklassige Messtechnik

Der Zweckverband verfügt derzeit über zwanzig Überwachungsfahrzeuge. Es handelt sich dabei um vierzehn volldigitale Geschwindigkeitsmessgeräte der Firma Kistler (ehem. Eso) und sieben Laseranlagen der Firma Jenoptik Robot. Hinzu kommen zwölf semistationären Messanlagen (Blitzanhänger).

Hohe Transparenz

Wir wollen, dass unsere Leistungen zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar sind. Von der Einsatzplanung bis zur Abrechnung legen wir daher unseren Mitgliedern alle Daten offen; zum Beispiel in Form von Jahresberichten, detaillierten Überwachungsstatistiken und Quartalsabrechnungen.

Note 1,45!

In der Qualitätsumfrage 2020 erhielten wir von unseren Kommunen die Gesamtnote 1,45. Hier lesen Sie die Auswertung der Ergebnisse im Detail:

Mitgliederbefragung 2020

Verkehrssicherheit – Kosten für Gemeinden

In den nachstehenden Entgelten sind sämtliche Leistungen des Zweckverbandes enthalten; insbesondere wird keine Anfahrtspauschale berechnet. Unsere Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Kosten für Mitglieder

Im Bereich der Überwachung
des ruhenden Verkehrs für das Produkt
Bearbeitungsgeld in Euro
Überwachungsstunde 30,00 € / Stunde
Sachbearbeitung 4,00 € / Fall
Im Bereich der Überwachung
des fließenden Verkehrs für das Produkt
Überwachungsstunde – Mobile Verkehrsüberwachung 100,00 € / Stunde
Überwachungsstunde – Stationäre Verkehrsüberwachung 125,00 € / (Mess-) Tag und Technik
Überwachungsstunde – Teilstationäre Verkehrsüberwachung* kostenfrei
Sachbearbeitung 4,00 € / Fall

Kosten bei Abschluss einer Zweckvereinbarung

 

Im Bereich der Überwachung
des ruhenden Verkehrs für das Produkt
Bearbeitungsgeld in Euro
Überwachungsstunde 40,00 € / Stunde
Sachbearbeitung 6,00 € / Fall
Im Bereich der Überwachung
des fließenden Verkehrs für das Produkt
Überwachungsstunde – Mobile Verkehrsüberwachung 140,00 € / Stunde
Überwachungsstunde – Stationäre Verkehrsüberwachung 150,00 € / (Mess-) Tag und Technik
Überwachungsstunde – Teilstationäre Verkehrsüberwachung* kostenfrei
Sachbearbeitung 6,00 € / Fall
*Für den Einsatz teilstationärer Geschwindigkeitsmessanlagen werden keine Entgelte erhoben.
Im Gegenzug stehen die Einnahmen aus diesen Verwarn- und Bußgeldern dem Zweckverband zu.