Das könnte eng werden! Dass er eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt blockiert, bedachte der Fahrer dieses PKW wohl nicht.
In schlimmster Konsequenz wird es zusätzlich eng für Menschen, die dringend auf die Hilfe der meist ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte angewiesen sind.
Folgen: 55 Euro
(§ 12 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 53 BKat)