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Überwachung der Kurbeiträge

Der Zweckverband bietet als Dienstleistung für Mitgliedsgemeinden auch die Überwachung und Kontrolle von Kurbeiträgen an. Diese Aufgabe erfüllen die Verkehrsüberwacher des ruhenden Verkehrs. Somit kann jede Gemeinde, die dem Zweckverband die Überwachung des ruhenden Verkehrs übertragen hat, auch diesen Service in Anspruch nehmen.

Meldepflicht erfüllt?

Kontrolliert werden Beherbergungsbetriebe, Privatvermieter oder Campingplätze der Gemeinde, ob sie ihrer Meldepflicht nachgekommen sind.

Den Verbandsmitgliedern werden Dienstkräfte zur Erfüllung ihrer Aufgaben zeitanteilig zur Verfügung gestellt.

Die Entgelte für die Überlassung der Dienstkräfte erfolgt über den Gebührensatz der Kommunalen Verkehrsüberwachung. 

Entgelt Kurbeitragsüberwachung

Im Bereich der Überwachung für das Produkt

Überwachungsstunde

In den vorgenannten Entgelten sind sämtliche Leistungen
des Zweckverbandes enthalten. Eine Mehrwertsteuer fällt nicht an.

 

30,00 Euro / Stunde