Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 70 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 120 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.
Kaum zu glauben! Der Negativrekord vom Dezember 2023 wurde leider getoppt. Der Fall ereignete sich in einem Gebiet mit gefährlichen Einmündungen, Grundstücksausfahrten und on top: in der Nähe von Schule und Kindergarten.
Folgen: 700 Euro – 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
(3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)