Die Markierung am Straßenrand weist den sogenannten Schutzstreifen für den Radverkehr aus und soll für mehr Sicherheit für Radfahrer sorgen. Der gewünschte Effekt wurde durch dieses Parkmanöver allerdings komplett unterbunden. Auf der viel befahrenen Straße sind Radfahrer gezwungen, auszuweichen und sind somit einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt.
Folgen: 55 Euro
(§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a BKat)