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Geschwindigkeitsverstoß des Monats November 2023

30. Nov 2023

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 59 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 109 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

Auf einer Straße, gesäumt von Grundstücksausfahrten und einmündenden Straßen, war dieser Verkehrsteilnehmer ganz eindeutig zu schnell unterwegs. Ebenso ist in diesem Streckenabschnitt kein Gehweg vorhanden. Der PKW-Fahrer nahm leichthin in Kauf, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch die deutlich erhöhte Geschwindigkeit schwer zu verletzen.

Folgen: 400 Euro – 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot

(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

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