Keinen Gedanken an die Fußgänger verschwendete dieser Fahrzeughalter. Diese mussten auf die vereiste Fahrbahn ausweichen, da der Gehweg an dieser Stelle blockiert wurde. Das eingeschränkte Parkverbot ignorierte er darüber hinaus!
Folgen: 55 Euro
(12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat)