Für andere Verkehrsteilnehmer wird es an dieser Stelle unübersichtlich und damit auch gefährlich. Dieser PKW blockiert den Gehweg, der eigentlich den Fußgängern oder auch Rollstuhlfahrern vorbehalten ist. Darüber hinaus wird die Sicht auf die Einmündung für andere Verkehrsteilnehmer stark eingeschränkt.
Folgen: 55 Euro
(12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54 BKat)