Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 72 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Einmündende Straßen, Firmenein- und ausfahrten und obendrein noch im Bereich von Bushaltestelle und Schulweg – die Geschwindigkeitsüberschreitung dieses PKW-Fahrers hat im schlimmsten Fall ernste Konsequenzen für andere Verkehrsteilnehmer.
Folgen: 400 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)