)Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 95 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Im Bereich mit einseitigen Gehwegen, Grundstücksausfahrten und einmündenden Straßen ist dieser PKW-Fahrer ein hohes Risiko eingegangen. Andere Verkehrsteilnehmer, vor allem Fußgänger oder Fahrradfahrer, waren hierdurch einem erheblichen Risiko ausgesetzt.
Folgen: 400 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV