» News & Aktuelles » Verstoß des Monats » Geschwindigkeitsverstoß des Monats Mai 2024

Geschwindigkeitsverstoß des Monats Mai 2024

28. Juni 2024

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 76 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Keine gute Idee, egal zu welcher Tageszeit: unübersichtliche Grundstücksausfahrten und gefährliche Einmündungen begründen die Tempo-30-Zone. Dieser PKW-Fahrer hat sich über alle Risiken hinweg gesetzt und hat mit über 40 km/ h zuviel auf dem Tacho die Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen.

Folgen: 400 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

News Übersicht