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Geschwindigkeitsverstoß des Monats September 2023

28. Sep 2023

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 67 km/h. Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Die Straße, in der dieser Autofahrer geblitzt wurde, dient vielen Kindern als Schulweg. Fußgänger-Ampel und „Vorsicht-Kinder“-Schilder hielten ihn nicht davon ab, mit erhöhter Geschwindigkeit seine Strecke fortzusetzen. Ein risikoreiches Unterfangen!

Folgen: 260 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

(§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

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