Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 67 km/h. Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Die Straße, in der dieser Autofahrer geblitzt wurde, dient vielen Kindern als Schulweg. Fußgänger-Ampel und „Vorsicht-Kinder“-Schilder hielten ihn nicht davon ab, mit erhöhter Geschwindigkeit seine Strecke fortzusetzen. Ein risikoreiches Unterfangen!
Folgen: 260 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)