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Haushaltssperre – Bund legt Förderprogramme auf Eis

17. Nov 2023

Die Urteilsverkündung vom 15.11.2023 des Bundesverfassungsgerichtes hat Folgen. Das Bundesministerium hat eine sofortige Haushaltsperre verfügt, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen. Entsprechend können derzeit keine Bewilligungen von neuen Vorhaben erfolgen. Auch kann keine Gewährung von vorzeitigen Maßnahmenstarts gegeben werden, so die Auskunft der ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH).

Für Kommunen heißt das konkret: Geplante Ausschreibungen müssen wegen der nicht gesicherten Projektfinanzierung gestoppt werden. Betroffen sind beispielsweise das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW), die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) oder die Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS).

Laufende, bewilligte Projekte sind wohl nicht von der Haushaltssperre betroffen.

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