PRESSEMITTEILUNG
26 Ordnungswidrigkeiten bei Durchfahrtskontrollen in der Marktstraße
Große Sicherheitsaktion des Zweckverbandes zum Schutz der Fußgänger
Fußgänger haben Vorfahrt in der Tölzer Marktstraße. Radfahrer dürfen zwischen 9:30 Uhr und 21:00 Uhr nur schieben, PKW und Lieferverkehr nur im Zeitfenster zwischen 06.00 Uhr und 09.30 Uhr und zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr einfahren. Das wird jedoch leider häufig missachtet. Die Beobachtungen von gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen in der abschüssigen Fußgängerzone häufen sich – gerade in der Sommerzeit.
Daher führte der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland am heutigen Mittwoch, den 19.07.2023 im Auftrag der Stadt Bad Tölz wieder eine groß angelegte Durchfahrtskontrolle zum Schutz der Fußgänger mit insgesamt 5 Verkehrsüberwachern durch. Sie kontrollierten an zwei Schwerpunkten im oberen und unteren Bereich der Fußgängerzone.
Innerhalb von rund zwei Stunden Kontrollzeit am frühen Nachmittag wurden insgesamt 26 Ordnungswidrigkeiten registriert. Die Verkehrsüberwacher stellten 14 mündliche und 12 kostenpflichtige Verwarnungen aus.
8 Radler mit hohem Tempo wurden mit jeweils 25 Euro zur Kasse gebeten. Für die restlichen ertappten Radfahrer blieb es für dieses Mal bei einer mündlichen Verwarnung, nicht zuletzt aufgrund ihrer Einsicht.
Auch 4 PKW-Fahrer missachteten das Einfahrtsverbot. Sie mussten 50 Euro bezahlen.
Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland nimmt seit April 2022 die Verkehrsüberwachung im Auftrag der Stadt Bad Tölz vor. Die regelmäßige Durchfahrtskontrolle der Fußgängerzone gehört auch zu seinem Aufgabenbereich.
„Die Maßnahme geschieht in Absprache und im Auftrag der Stadt Bad Tölz. Wir begannen damit bereits im letzten Jahr“, erklärte Thorsten Preßler, Leiter Außendienst und stellvertretender Geschäftsführer des Zweckverbandes. „In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verstößen und erheblichen Gefährdungen. Im Sommer ‘22 gipfelte das sogar in einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einer Fußgängerin, die verletzt wurde. Hier ist zweifellos regelmäßiges Kontrollieren durch unsere Verkehrsüberwacher nötig.“
Die Mehrheit der heute Angehaltenen, so Preßler, hätten sich im Gespräch mit den Verkehrsüberwachern erfreulich verständnisvoll und schuldbewusst gezeigt. Daher wäre der überwiegende Teil auch nur mündlich verwarnt worden. Preßler: „Schließlich dient diese Aktion ja nicht dem Abkassieren, sondern generell dem Schaffen von mehr Sicherheit für Fußgänger und Fußgängerinnen. Dazu tragen Aufklärungsgespräche wie heute im Zuge mündlicher Verwarnungen in hohem Maße bei“.
Weitere Kontrollen, so kündigte Preßler an, würden bereits noch im Juli folgen. Wann genau wurde von ihm natürlich nicht verraten.
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