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Infobrief Juli 2023

11. Jul 2023

Allgemeine Informationen

Bildquelle: Ramona Bernwieser

Weiterhin auf der Suche

Um neue Mitarbeiter zu gewinnen, präsentierten wir den Zweckverband als Arbeitgeber am Karrieretag in München. Es fanden viele gute Gespräche mit den Besuchern statt.

Up to date?

Die Umfirmierung des ZV KD Oberland ist noch nicht überall bekannt

In der Kommunikation mit unseren Verbandsmitgliedern fällt hin und wieder auf, dass unser alter Name „Zweckverband Kommunales Dienstleistungs-zentrum“ noch nicht ganz aus den Adressdateien verbannt wurde. Wir bitten Sie, Ihre Kontaktdaten und ggf. Ihre Homepage dahingehend zu überprüfen und zu aktualisieren. Vielen Dank!

 

Stadtradeln

Radeln für ein gutes Klima
Zum ersten Mal nahm der ZV KD Oberland an der Aktion Stadtradeln teil.

Getreu unserem Claim Gemeinsam stärker. Mit Sicherheit. haben wir in der Zeit vom 06.05. bis 26.05.2023 mit insgesamt 20 aktiven Radelnden fleißig Kilometer gesammelt. In diesem Zeitraum kamen 3.922 Gesamtkilometer zusammen. Angeführt hat das ZV KD-Team eine Kollegin aus der Verkehrs-überwachung mit 739 Kilometern! Aber egal, ob 17 oder 739 Kilometer: Alle Teilnehmenden haben etwas für ihre Gesundheit getan und ganz nebenbei auch 635,4 kg CO2 eingespart.

Wir sind das nächste Mal wieder mit dabei! Sie auch?
Begeistern Sie doch Ihre Kollegen in der Kommune für das nächste Stadtra-deln-Event. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stadtradeln.de.

 

 

Im Dialog

Der ZV KD Oberland präsentiert sich auf Bürgerversammlungen in den Mitgliedskommunen
Viele der Bürger unserer Mitgliedskommunen nehmen den ZV KD Oberland mit seinen Messfahrzeugen oder bei der Überwachung der Parkflächen in ihrer Heimatgemeinde wahr. Manch einer hat sich vielleicht auch schon mal über ein Verwarnungs- oder Bußgeld geärgert.

Zusammen mit unseren Mitgliedskommunen ist es unser Ziel, Bayerns Straßen sicherer zu machen. Dafür ist es wichtig, mit den Bürgern vor Ort ins Gespräch zu kommen – um über die Verkehrsüberwachung zu informieren, aufzuklären und auch, um das ein oder andere Vorurteil aus dem Weg zu räumen.

In den Gemeinden Sauerlach und Kirchseeon nutzten wir die Gelegenheit, um uns bei den Bürgerversammlungen sowohl mit Bürgern als auch Gemeindevertretern auszutauschen.

 

Wünschen Sie sich auch eine Vorstellung des ZV KD Oberland bei Ihrer Bürgerversammlung?

Schicken Sie uns gerne eine Anfrage an
geschaeftsleitung@zv-oberland.de

Zentrale Beschaffungsstelle

Änderung der Vergabeverordnung zugestimmt

Planungsleistungen werden addiert

Der Bundesrat stimmte der Änderung der Vergabeverordnung (VgV) am 16.06.2023 zu. Die Streichung des zweiten Satzes von § 3 Absatz 7 der VgV ist die wesentlichste und für die Vergabepraxis wohl entscheidendste Änderung. Dies hat zur Folge, dass nahezu alle öffentlichen Planungsleistungen künftig nach EU-Recht vergeben werden müssen.

Alle Anstrengungen der Bundesländer, insbesondere dem Antrag des Freistaates Bayern vom 25.11.2022, die Schwellenwerte zu erhöhen bzw. bei einer Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV einen „Sonderschwellenwert“ für Planungsleistungen einzuführen, scheiterten.

Die Verfahren werden jetzt aller Voraussicht nach sowohl für die Auftraggeber- wie auch für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

 

§ 3, Absatz 7 der VgV

Kann das beabsichtigte Bauvorhaben oder die vorgesehene Erbringung einer Dienstleistung zu einem Auftrag führen, der in mehreren Losen vergeben wird, ist der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen. Bei Plan­ungsleistungen gilt dies nur für Lose über gleichartige Leistungen. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Gesamtwert den maßgeblichen Schwell­en­wert, gilt diese Verordnung für die Vergabe jedes Loses.

1. Bundeskongress „Tag der Regionen“

Der multifunktionale Zweckverband als Zentrale Beschaffungsstelle

Der Einladung des deutschen Städte- und Gemeindebundes folgten der Geschäftsführer des ZV KD Oberland, Herr Benjamin Bursic sowie die Leiterin der Zentralen Beschaffungsstelle, Frau Christin Hensel gerne. Zum Thema interkommunale Zusammenarbeit mit dem Schwerpunkt Beschaffung referierten die beiden in Cottbus.

Das Interesse an Praxisbeispielen war besonders groß. Die Besucher der Veranstaltung hörten vor allem gespannt zu, als es um die Erleichterungen und Ersparnisse für die Kommunen ging. Sie werden zu Profiteuren, wenn Aufgaben gebündelt, Synergien entstehen und genutzt werden. Herr Bursic und Frau Hensel sprachen darüber hinaus auch über aktuelle und zukünftige Herausforderungen, wie zum Beispiel Fachkräftemangel.

 

Ab 30.000 € netto Abfragepflicht

Wettbewerbsregister

Die ZBS möchte darauf hinweisen, dass öffentliche Auftraggeber seit dem 01.06.2022 zum Abruf des Wettbewerbsregister-Auszugs verpflichtet sind, bevor sie einen Zuschlag erteilen. Sinn und Zweck ist es, die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Jedes Unternehmen, das nachweislich ein Wirtschaftsdelikt begangen hat, wird hier erfasst. Dies hilft Vergabestellen her-auszufinden, ob sie einen Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen können oder müssen.

Die ZBS holt diesen Auszug bei jedem durchgeführtem Vergabeverfahren vom Bestbieter ein und berücksichtigt mögliche Eintragungen beim Vergabevorschlag.

Immer häufiger fragen uns Kommunen an, ob wir dies auch für selbst-durchgeführte Vergabeverfahren erledigen können. Aus Datenschutzgründen können wir keine Wettbewerbsregister-Auszüge für Sie einholen, wenn das Vergabeverfahren nicht von uns durchgeführt wurde.

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Bundeskartellamt anzumelden, um einen Einblick in das Wettbewerbsregister zu bekommen.

Näher Informationen erhalten Sie unter www.bundeskartellamt.de

Auf zum Saturn

Was bisher geschah: Zwischenbericht 2022

Das Projektkonsortium hat alle Arbeitsergebnisse, Ziele und Meilensteine des vergangenen Jahres in einem gemeinsamen Zwischenbericht zusammengefasst.

Der Zwischenbericht für das Jahr 2022 sowie der Zwischenbericht aus dem ersten Projektjahr 2021 stehen Ihnen in unserem Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Verkehrsmanagement der öffentlichen Hand –

Status quo und was bringt die Zukunft?

„Verkehrsmanagement verbindet!“ lautete der Titel des „experTalk“ der Firma Prisma Solutions.

Wie wird kooperatives Verkehrsmanagement erfolgreich? Welche Hürden müssen für ein ganzheitliches Verkehrsmanagement noch überwunden werden? Darum geht es in allen vier Online-Vorträgen. Außerdem wird aufgezeigt, dass interregionale Zusammenarbeit dafür ein wichtiger Faktor ist und

alle Akteure im Bereich Verkehr für ein erfolgreiches Verkehrsmanagement zusammenarbeiten müssen.

Caroline Sester berichtet im Video vom „Grenzüberschreitenden Verkehrsmanagement im Münchner Oberland“ und dem Projekt SATURN (ab Minute 12:00).

 

Klargestellt

Status quo und was bringt die Zukunft?

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Aus dem Münchner Merkur online vom 23.05.2023

Miesbach – Vielleicht ist das vergangene Wochenende ein geeignetes Beispiel. Da war der Schliersee-Lauf mit 2000 Teilnehmern, was zum einen die Parkplätze im Ort füllte und zu einer einstündigen Vollsperrung der Bundesstraße führte. Tags darauf: Trachtenjahrtag, ebenfalls mit Straßensperrung. Ähnliches (…) – ungleich länger – in Rottach-Egern (Feuerwehr-Jubiläum). Die Infos über die Behinderungen waren teils rar gesät, insbesondere für Auswärtige. (…) Ein Münchner Ausflügler wäre womöglich froh, von den Sperrungen nicht erst vor Ort zu erfahren – und die Menschen im Oberland wären dankbar, wenn nicht noch zusätzliche Autos in eine eh schon volle Region drängen.

Mit SATURN passiert das nicht mehr!

Durch das Forschungsprojekt SATURN können die Pilotkommunen Verkehrs-infos an die nationale Mobilitätsdatenplattform „Mobilithek“ weitergeben.

Navigationshersteller oder sonstige Mobilitätsdienste können dort auf die Daten zugreifen. Infos zu Straßensperrungen, wie oben beschrieben, sind für die Verkehrsteilnehmer dann schon bei der Fahrt ins Oberland in ihren Navis ersichtlich. So landeten beispielsweise auch die Straßensperrungen zum Feuerwehr-Jubiläum in Rottach – Egern in den Navis – eine deutliche Entspannung für touristisch geprägte Regionen und eine große Hilfe für die Verkehrsteilnehmer.

Gute Nachrichten

Projekt SATURN – Laufzeit wird verlängert

Wir freuen uns sehr, dass die Laufzeit für das Projekt SATURN nun offiziell bis zum bis 29.02.2024 verlängert wird.

Die Verlängerung erfolgt kostenneutral. Die Gründe für die fünf-monatige Verlängerung sind:

 

  • Der verzögerte Projektstart durch die verspätete Bereitstellung des Förderbescheids
  • Die verspätete Bereitstellung des überarbeiteten Datenformats (DATEX II 3.2) für die einheitliche digitale Übermittlung von Verkehrsdaten
  • Das Ausscheiden von Herrn Bock und die daraus resultierende Umwidmung einer Personalstelle beim Zweckverband

Aus der Verkehrsüberwachung

Übergriffe auf unsere Mitarbeiter

In den vergangenen Monaten kam es bedauerlicherweise zu einer Häufung von Übergriffen auf die Außendienstmitarbeiter des ZV KD Oberland. In dieser Intensität und Häufigkeit sind uns solche Situationen bisher nicht bekannt. Es handelte sich dabei keinesfalls um Kavaliersdelikte: Massive Beleidigungen, Bedrohungen und körperliche Übergriffe gegenüber den Verkehrsüberwachern führten zu prekären Konfliktsituationen, in denen all diese Kollegen souverän und vorbildhaft reagiert haben. Jede einzelne Situation aber hinterlässt das Kollegium fassungslos.

Neben den bereits etablierten Deeskalationstrainings sollen weitere Maß-nahmen wie z.B. das Einrichten einer internen Notrufnummer zu mehr Sicherheit für die Außendienstmitarbeiter beitragen.
Die Geschäftsleitung des ZV KD Oberland ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten bewusst. Persönliche Gespräche im Bedarfsfall

sowie das konsequente Verfolgen der Straftaten unter Zuhilfenahme eines Strafanwalts sehen wir als Selbstverständlichkeit in diesen Situationen.

Präventionsarbeit

Verkehrsüberwachung rettet Leben!

Um bereits den Kleinsten die Wichtigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung näher zu bringen, begann der ZV KD Oberland im Mai und Juni mit Auftaktveranstaltungen in den Landkreisen Weilheim-Schongau und Bad Tölz-Wolfratshausen.

Am 15.05.2023 fand im Gemeinde-Kindergarten Polling die Aktion „Was machen deine Eltern beruflich?“ statt. Zwei Kollegen aus der Überwachung des Fließenden Verkehrs stellten dort den Beruf des Messtechnikers vor.

Die beiden hatten einen Einseitensensor (ESO 8.0) mit Kamera und Blitz installiert, um den Ernstfall zu simulieren. Das Highlight folgte: eine Erzieherin fuhr als Testperson durch die Lichtschranke, so dass der Blitz auslöste und die Bilder im Anschluss auf dem Auswerterechner zu sehen waren.

Auch bei unserer zweiten Aktion an der Tölzer Jahnschule am 20.06. stießen wir auf eine interessierte Zuhörerschaft. 46 Viertklässler – allesamt hatten seit Kurzem den Fahrradführerschein in der Tasche – wurden von unseren Messtechnikern kindgerecht an das Thema Geschwindigkeitsüberwachung herangeführt.

Auch hier sorgte die mitgebrachte Messtechnik für Aufsehen und der Spaß kam nicht zu kurz: mit dem Bobby-Car gings rasant durch die Mess-Station. Einen noch größeren „Aha-Effekt“ dürften sie allerdings beim anschließen-den Einblick an der regulären Mess-Stelle in der Jahnstraße gehabt haben. „Ich fand es traurig, dass die Autofahrer vor dem Blitzer voll langsam gefahren sind und nach dem Blitzer wieder Gas gegeben haben.“, so eine 10-jährige Teilnehmerin der Aktion.

Wir möchten Aktionen wie diese etablieren und auch an weiteren Schulen in unserem Verbandsgebiet stattfinden lassen. Denn sie schaffen bereits bei den Jüngsten positives Bewusstsein für den Einsatz von Tempokontrollen und sensibilisiert sie für das eigene Verhalten im Straßenverkehr.

Weitere Informationen sowie Beiträge des Bayerischen Rundfunks zu unserer Präventions-Aktion an der Jahnschule finden Sie hier

BR-Abendschau
www.zv-oberland.de

Manchmal hilft nur abschleppen

Zusatzvereinbarung Abschleppen

In der täglichen Überwachung des ruhenden Verkehrstreffen unsere Mitarbeiter immer wieder auf Situationen wie diese:

Bildquelle: ZV KD Oberland
Um in solchen Situationen den Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, müssen diese Falschparker abgeschleppt werden. Deshalb verständigen unsere Mitarbeiter die Polizei, um in Kooperation das weitere Vor-gehen zu organisieren. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es den Beamten sehr oft nicht möglich ist, unverzüglich vor Ort zu sein.

Die Folge: der Rettungsweg bleibt blockiert.

Daher hat sich der ZV KD Oberland gemeinsam mit den zuständigen Polizeipräsidien eine Lösung überlegt. In einer Zusatzvereinbarung zwischen Zweckverband und Polizeipräsidium über die Anordnung und Durchführung von Abschleppmaßnahmen wird das Verfahren massiv vereinfacht.

In einer Art vorverlegter Prüfung werden zwischen Gemeinde, Polizei und dem ZV KD Oberland bestimmte räumliche und sachliche Abschleppbereiche (z.B. Feuerwehranfahrtszonen, Rettungswege und Bushaltestellen) festgelegt und in einem Abschleppkatalog zusammengefasst.

Nur bei Feststellung von Falschparkern in derart definierten Bereichen darf die Kommunale Verkehrsüberwachung Abschleppmaßnahmen anregen und – nach Anordnung der Maßnahme durch einen Polizeibeamten – durchführen.

Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung

(Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innerns vom 12. Mai 2006 Az.: I C 4-3618.3011-13): Die Anordnung zum Abschleppen von Fahrzeugen als Maßnahme nach dem Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei ist der Bayer. Polizei vorbehalten. Soweit im Einzelfall eine solche Maßnahme angebracht erscheint, verständigt die Gemeinde bzw. die/der Angestellte der kommunalen VÜ die Polizei, die unverzüglich prüft, ob die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben sind. Die Abschleppanordnung trifft die Polizei nach Maßgabe des PAG.

Die Polizei muss dann nicht mehr zwingend eine Streife vor Ort schicken.

Mit dieser vereinfachten Abschleppung wird die Polizei personell entlastet und die Sicherheit erhöht. Die Abschleppvereinbarung bezieht sich auf Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt werden. Abgestellte und nicht mehr zugelassene Fahrzeuge (abgestellte Schrottfahrzeuge) sind hiervon nicht betroffen, da es sich hierbei i. d. R. um eine unerlaubte Sondernutzung handelt. Da sind uns nach der Zuständigkeitsordnung Bayern leider die Hände gebunden, die Zuständigkeit liegt hier bei der Straßenverkehrsbehörde.

Wie das in der Praxis funktioniert, sehen Sie auch in einem Beitrag von SAT 1 Bayern.

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