PRESSEMITTEILUNG
Brennpunkt Starnberger See: Abschleppen wird deutlich vereinfacht
Künftig kurzer Prozess mit Falschparkern in Berg und Münsing
Falschparker aufgepasst: In den vom Ausflugsverkehr stark betroffenen Bereichen Assenbucher Straße in Berg und Nördliche Seestraße in Münsing wird künftig konsequent und schnell abgeschleppt. Ein „vereinfachtes Abschleppverfahren“ soll kurzen Prozess mit Falschparkern an besonders wichtigen Stellen wie Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen machen. Erforderlich wurde das durch das immer rücksichtslosere und sicherheitsgefährdende Parkverhalten der Autofahrer. Das kann Leben kosten. So kam erst kürzlich ein Rettungsfahrzeug nicht zum Notfall-Patienten durch.
Am Donnerstag, den 10.08.2023, 15:00 Uhr, werden im Bereich der Gedenkkapelle Seeburg/Nördliche Seestraße der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland als der örtliche Verkehrsüberwacher und die Gemeinden Berg und Münsing die Vereinbarung zum „verein-fachten Abschleppverfahren“ im Rahmen eines Ortstermins offiziell unterzeichnen. Dabei werden auch vor Ort die großen Probleme der Hilfskräfte an den Brennpunkten dargestellt und erläutert.
Beim „vereinfachten Abschleppverfahren“ kooperieren die Gemeinden, die zuständigen Polizeibehörden (Polizeiinspektion Wolfratshausen und Starnberg) und der Zweckverband im Sinne von mehr Sicherheit. Die lokalen Gefahrenpunkte und -korridore werden gemeinsam im Vorfeld ermittelt und in der Vereinbarung fixiert. An diesen Stellen sind die Verkehrsüberwacher des Zweckverbands dann autorisiert, einen Abschleppvorgang selbst aktiv einzuleiten. Bislang musste der Verkehrsüberwacher erst die Polizei holen, die vor Ort erscheinen und die Gefährdung bestätigen musste. Dann erst wurde der Abschleppdienst durch die Polizei gerufen. Ein zwangsläufig zeitraubendes und oft aus personellen Gründen nicht zielführendes Procedere, etwa wenn die verfügbaren Polizeikräfte der Inspektionen an anderer Stelle – Z.B. bei einem Verkehrsunfall – gebraucht wurden. Die Gefährdung blieb so häufig weiter bestehen.
Nun wird das Verfahren deutlich abgekürzt: Der Anruf des Verkehrsüberwachers mit Hinweis über die Abschleppnotwendigkeit genügt und die Polizei ruft den Abschleppdienst. Der zeitintensive Weg der Polizisten hinaus zum Falschparker entfällt damit und Sicherheitskorridore sind so schneller wieder frei.