» News & Aktuelles » Zentrale Beschaffungsstelle » Neue Schwellenwerte ab 01.01.2024

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2024

18. Jan 2024

Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren in so genannten delegierten Verordnungen an zwischenzeitliche Kursschwankungen angepasst.

Damit gelten ab 01.01.2024 folgende Beträge

(jeweils ohne Umsatzsteuer):

Liefer- und Dienstleistungen klassischer Bereich: 221.000 €

Sektorenbereich: 443.000 €

Bauaufträge: 5.538.000 €

Konzessionen: 5.538.000 €

 

Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen sind unverändert geblieben.

News Übersicht