
Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren in so genannten delegierten Verordnungen an zwischenzeitliche Kursschwankungen angepasst.
Damit gelten ab 01.01.2024 folgende Beträge
(jeweils ohne Umsatzsteuer):
Liefer- und Dienstleistungen klassischer Bereich: 221.000 €
Sektorenbereich: 443.000 €
Bauaufträge: 5.538.000 €
Konzessionen: 5.538.000 €
Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen sind unverändert geblieben.