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Infobrief April 2023

30. Apr 2023

Allgemeine Informationen

Änderung der Rufnummern im Zweckverband

Am 28.04.2023 werden die Rufnummern des Zweckverbandes geändert. An diesem Tag sind wir telefonisch leider nicht erreichbar. Unter den bekannten E-Mail-Adressen und per Fax können Sie uns jedoch wie gewohnt kontaktieren.

Unsere Zentrale erreichen Sie künftig unter der Rufnummer
+49 8041 4417-0. Über die neuen Rufnummern Ihrer Ansprechpartner informieren wir Sie in unserem Mitgliederportal https://portal.zv-oberland.de.

Zentrale Beschaffungsstelle

Nachgefragt

ZBS jetzt umlagefinanziert – erhöhte Nachfrage

Die Dienstleistungen der ZBS werden von immer mehr Kommunen in Anspruch genommen. Weitere 7 Kommunen beschlossen, dieses Produkt zu nutzen. Sie wurden in der Verbandsversammlung am 21.03.2023 aufgenommen.

Steigende Anzahl der Kommunen

  • 2020 – 43 Kommunen
  • 2021 – 50 Kommunen
  • 2022 – 66 Kommunen
  • 2023 – 72 Kommunen

Allein im 1. Quartal 2023 sind 140 neue Aufträge eingegangen. Dies ist im Vergleich zu den Vorjahren eine Steigerung von 70%.

Nachbestellt

Das Team der ZBS verstärkt sich

Am 01.05.2023 und 01.06.2023 starten zwei neue Kolleginnen, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden.

Nachgehakt

Vollzug des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

Kürzlich wurden die Berichte der Regierung von Oberbayern zur Umsetzung der Clean Vehicle Directive (CVD) bei den Kommunen abgefragt.

Die Kommunen fragen gelegentlich bei der ZBS an, was sie zu beachten haben und inwieweit die ZBS unterstützen kann.

Der sachliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes umfasst den Kauf, Leasing oder Miete von Straßenfahrzeugen und Dienstleistungen, die nach der VgV, also in einem EU-Verfahren, beschafft werden (§ 3 Nr. 1 a). Ausnahmen hiervon finden Sie in § 4 SaubFahrzeugBeschG, so z.B. Kettenfahrzeuge, Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht für den Transport von Personen geeignet sind, Fahrzeuge, die hauptsächlich für ihren Einsatz auf Baustellen gebaut wurden oder Fahrzeuge, die für den Einsatz durch Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungswesen oder Feuerwehr oder Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entwickelt wurden.

Sofern eine Kommune ein Fahrzeug über die ZBS ausschreiben lassen möchte, verweisen wir auf die Einhaltung dieses Gesetzes und der möglichen Anforderungen bei den Vergaben. Verantwortlich für die Anwendung bleiben jedoch die Kommunen als Auftraggeber.

Nachgeforscht

Feststellungen im Bereich Trinkwasserversorgung und Abwas-serentsorgung

Fördermittel werden nicht oder sehr wenig abgerufen. So auch in den Bereichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (z. B. Prüfung des Abwasserkanalnetzes).

So besteht zum Beispiel in der RZWas¹ die Möglichkeit, in den Genuss einer Förderung zu kommen. Wir empfehlen, bereits bei der Planung das zuständige Wasserwirtschaftsamt mit einzubeziehen und aktiv nach Fördermaßnahem anzufragen. Erfahrungsgemäß werden dies Fördertöpfe nicht ausgeschöpft.

Im Bereich der Trinkwasserversorgung ist das Bayerisches Landesamt für Umwelt (LFU, www.lfu.bayern.de ) der Fördermittelgeber. Hier wer-den Fördergelder zu Verfügung gestellt, wie u.a. für Notstromersatzanlagen, alternative Notstromversorgungen, Umbau von Anlagen für die Möglichkeit der Einspeisung mit Tankwagen, Notversorgungen im allgemeinen und Was-serfassungen (Brunnenbau) als zusätzliche Notversorgung für die Bürger.

Auch der Bau einer größeren Anlage, deren Kapazität die der normalen Daseinsvorsorge übersteigt, ist förderfähig (z.B. berechnete „Daseinsvorsorge“ 800 m³, gebaut wird eine 1200 m³-Anlage als Notvorsorge, so werden 400 m³ an der Baumaßnahme gefördert).

 

¹ Richtlinien für Zuwendungen zu Wasserwirtschaftlichen Vorhaben

Auf zum Saturn

Status Quo im Forschungsprojekt SATURN

Das erste Projektjahr – Take Off

Seit 01.03.2021 laufen im Zweckverband die Fäden des Pilotprojekts
SATURN (Strategiekonformes multimodales Routing) zusammen. Insgesamt 9 Projektpartner arbeiten zusammen an der digitalen Zukunft des Verkehrs.

Zunächst stand die Zustandserhebung der Verkehrssituation im Oberland im Fokus unserer Arbeit. Um die Durchführbarkeit des Projekts zu garantieren, wurde im ersten Schritt ein Pilotkorridor von 41 Kommunen bestimmt. Im folgenden Schaubild sind diese Pilotkommunen hellrot markiert.

Weiter ging es mit der Erhebung der verkehrlichen Problemstellen im Pilotkorridor und der Abfrage zur Ressourcenlage in den Kommunen.

Auf Basis der Rückmeldungen von 35 Pilotkommunen wurden anhand der Art der Verkehrsprobleme und der räumlichen Häufung die roten „Strategiekreise“ gebildet.

Das zweite Projektjahr – In der Umlaufbahn

Mit den 18 Gemeinden, die innerhalb dieser „Strategiekreise“ liegen, entwickelten wir im Jahr 2022 Verkehrsstrategien. Hierbei standen immer die genannten Verkehrsprobleme der jeweiligen Kommune im Vordergrund.

Alle weiteren Ihrer genannten Verkehrsprobleme liegen dem Zweckverband zur Formulierung der Handlungsempfehlungen im Rahmen des Abschlussberichts von SATURN vor.

Das dritte Projektjahr – Die Landung

Die erstellten Strategien haben jedoch nur einen Nutzen, wenn die Mobili-tätsdienste und Navigationsanbieter die Möglichkeit haben, diese auch abgreifen zu können. Am Anfang des dritten Projektjahres wurden also die vorliegenden Strategien digitalisiert und stehen nun in einheitlichem Format in der bundesweiten Mobilitätsdatenplattform „Mobilithek“ zur Verfügung.

Neben den Verkehrsstrategien werden außerdem aktuelle Verkehrsdaten an die Navigationssysteme geliefert. Dies passiert mit der eigens im Projekt entwickelten Schnittstelle aus den kommunalen RIWA-Verkehrsmodulen. Ohne großen Zusatzaufwand können die Gemeinden so ihre Verkehrsdaten zu Baustellen und Veranstaltungen digital an die Navigationssysteme wei-tergeben. Ebenfalls über die „Mobilithek“.

Erste Straßensperrungen der Pilotgemeinden sind bereits in den Navis der großen Automobilhersteller zu finden: Hier können Sie sich selbst ein aktuelles Bild der Straßensperrungen im Oberland machen.

SATURN auf einen Blick

Projektziele und Meilensteine

Projektziele

  • Digitalisierung von Sperrungen in den Kommunen (bspw. Baustellen und Veranstaltungen).
  • Entwicklung, Abstimmung und Digitalisierung von kommunalen Verkehrsstrategien.
  • Einrichtung von Schnittstellen zur Übertragung dieser Daten an den nationalen Zugangspunkt „Mobilithek“.
  • Erfüllung von kommenden gesetzlichen Verpflichtungen bei der Bereitstellung von digitalen Verkehrsdaten auf der „Mobilithek“.
  • Darstellung von kommunalen Verkehrsinformationen in Navigationssystemen.
  • Exemplarische Demonstration eines Routings nach öffentlichen Strategien in einer Testumgebung.

 

Diese Meilensteine wurden bisher erreicht

  • Konzeption und Inbetriebnahme der Eingabemaske und der Schnittstelle zur Übermittlung von verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAOs) sowie der dazugehörigen Verkehrsinformationen in RIWA-GIS.
  • Live-Schaltung der Schnittstelle zwischen RIWA-GIS der Kommunen zur Landesbaudirektion Bayern und damit zum Nationalen Zugangspunkt „Mobilithek“. Hier greifen die Navigationssysteme die relevanten Daten ab.
  • Erstellung strategischer Netze für die Pilotkommunen zur Minimierung des Aufwands bei der Digitalisierung der VRAOs und der Verkehrsinformationen bei den Kommunen.
  • Entwicklung und Abstimmung der kommunalen Lenk- und Leitstrategien mit den Kommunen im Pilotkorridor.
  • Digitalisierung der Strategien und Bereitstellung auf dem Nationalen Zugangspunkt „Mobilithek“ durch den ZV KD Oberland ab Mai 2023.
  • Kooperation mit der Landeshauptstadt München und der Landesbaudirektion bei der interkommunalen Strategiegestaltung

Save the Date

Schulung für die Pilotkommunen

Am 10.05.2023 findet von 14 bis 16 Uhr eine weitere Onlineschulung der RIWA GmbH statt. Hier bekommen die Mitarbeiter der 41 Pilotkommunen gezeigt, wie die Infos von verkehrsrechtlichen Anordnungen mit wenigen Klicks in die Navis kommen.

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