Massive Anhebung der bayerischen Wertgrenzen ab 01.01.2025
Mit dem Entwurf des zweiten Modernisierungsgesetz Bayern (16.10.2024) sind folgende Grenzen für Direktaufträge geplant:
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen bis zu 100.000 € (netto)
- Vergabe von Bauleistungen bis zu 250.000 € (netto)
Welche Regelungen zur konkreten Umsetzung das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Jedoch ist bereits heute klar: Es werden einige Konflikte mit weiteren Vorschriften (z.B. Binnenmarktrelevanz, ex-ante und ex-post Veröffentlichungen, Einholung des Auszugs aus dem Wettbewerbsregister) entstehen. Auch Fragen in der Anwendung werden aufkommen (Auftragswertschätzung, förderrechtliche Nebenbestimmungen, Rotationsprinzip), sodass weiterführende Bestimmungen zu erwarten sind.