Alle zwei Jahre passt die Europäische Union die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren an. Ziel dieser regelmäßigen Überprüfung ist es, Wechselkursschwankungen auszugleichen und die Vorgaben des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welthandelsorganisation umzusetzen.
Zum 1. Januar 2026 tritt die nächste Anpassung in Kraft. Die neuen Schwellenwerte wurden am 22. Oktober 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie betreffen die klassischen Vergaberichtlinien, die Sektorenrichtlinien sowie die Richtlinie über Konzessionen.
Die rechtliche Grundlage bilden die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2512, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden.
Die neuen Schwellenwerte im Überblick (gültig ab 01.01.2026):
- Bauleistungen: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungen für obere und oberste Bundesbehörden: 140.000 EUR (bisher: 143.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungen für sonstige öffentliche Auftraggeber: 216.000 EUR (bisher: 221.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000 EUR (bisher: 443.000 EUR)
- Konzessionen: 5.404.000 EUR (bisher: 5.538.000 EUR)
Wichtig: Die neuen Schwellenwerte sind bereits bei der Schätzung des Auftragswerts zu berücksichtigen, wenn die Bekanntmachung nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt oder das Vergabeverfahren danach eingeleitet wird.