Ein echter Hingucker – zumindest für diejenigen, die noch etwas sehen können. Denn durch dieses kreative Abstellmanöver wurde die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer erheblich eingeschränkt. Gerade in Bereichen von einmündenden Straßen wie hier kann ein solches Verhalten zu kritischen Situationen führen, da andere Fahrzeuge, Radfahrer oder auch Fußgänger erst sehr spät wahrgenommen werden. Dass der Gehweg durch das verbotswidrige Parken für die Fußgänger eindeutig blockiert wurde, kommt leider noch on top.
Folgen: 55 Euro
(§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a BKat)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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