» News & Aktuelles » Verstoß des Monats » Parkverstoß des Monats Mai 2026

Parkverstoß des Monats Mai 2026

15. Juli 2026

 

Unser Parkverstoß des Monats Mai zeigt ein Fahrzeug, das den Zugang zu einem Fußweg kurzerhand als Parkplatz genutzt hat. Für Fußgänger endet der Weg damit früher als geplant.

Besonders problematisch wird es für Menschen, die auf barrierefreie Wege angewiesen sind: Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen müssen umkehren oder umständliche Ausweichwege in Kauf nehmen. Was für manche lediglich ein Ärgernis ist, kann für andere ein echtes Hindernis darstellen.

 

 

 

 

Folgen: 20 Euro

(§1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

News Übersicht