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Parkverstoß des Monats Juli 2026

18. Aug. 2026

Ein großes Fahrzeug, ein schmaler Gehweg und eine Passantin mit Gehhilfen, die nicht mehr vorbeikommt: Das Bild des Monats zeigt eindrucksvoll, warum das Parken auf Gehwegen verboten ist.

 

Wer auf Gehwegen parkt, nimmt Fußgängerinnen und Fußgängern den Raum, der eigentlich für ihre Sicherheit vorgesehen ist. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann ein solches Hindernis schnell zum Risiko werden.

Die Größe und der Wert eines Fahrzeugs ändern nichts daran, dass Gehwege den Fußgängern vorbehalten sind.

 

 

Folgen: 70 Euro – 1 Punkt

(§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52a.1 BKat; § 19 OWiG)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

 

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