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Parkverstoß des Monats Januar 2026

23. Feb. 2026

Mit dem Parkverstoß des Monats Januar führen wir unsere Reihe mit den eindrücklichsten Parkmanövern und Geschwindigkeitsverstößen in unserem Verbandsgebiet auch im neuen Jahr fort.

In diesem Fall wurde das abgebildete Fahrzeug in dem ohnehin sehr schmalen Zufahrtsbereich geparkt. Zwar gerade noch genug Platz, damit Fußgänger daran vorbei können, doch für Anwohner,  Einsatz- oder Lieferfahrzeuge  ist der Weg jedoch komplett versperrt.

Zufahrtswege müssen jederzeit frei bleiben, damit Anwohner, Dienstleister und – im Ernstfall – Rettungskräfte ungehindert passieren können. Ein solches Parkmanöver gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern beeinträchtigt auch das tägliche Miteinander im Wohngebiet.

Rücksicht kostet nichts – erleichtert aber allen den Alltag.

 

 Folgen: 20 Euro

(§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat)

 

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

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