Dieser PKW wurde verbotswidrig in weniger als fünf Metern Abstand vor einem Fußgängerüberweg abgestellt. Dieses Fehlverhalten führt zu einer nicht unerheblichen Gefahrensituation: Vorbeifahrende Fahrzeuge können Fußgänger, die den Überweg nutzen möchten, erst sehr spät erkennen. Gleichzeitig haben auch die Fußgänger selbst durch das falsch abgestellte Fahrzeug keinen ausreichenden Sichtkontakt zum herannahenden Verkehr.
Ein solch rücksichtsloses Parken nimmt bewusst in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden – insbesondere Personen, die ohnehin zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen gehören, beispielsweise Rollstuhlfahrer oder Kinder. Der vorgeschriebene Mindestabstand dient nicht ohne Grund der Sicherheit aller Beteiligten.
Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig verantwortungsvolles und regelkonformes Parken im Bereich von Querungsstellen ist.
Folgen: 25 Euro
(§41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52 BKat)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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