Der Fahrer dieses Wagens verstößt gleich doppelt geben die Verkehrsregeln: Das Auto steht nicht nur auf dem Schutzstreifen für Radfahrer, sondern auch noch entgegen der Fahrtrichtung. Doch was wie ein kurzer Stop aussieht, kann für andere Verkehrsteilnehmer zur echten Gefahr werden. Schutzstreifen dienen der Sicherheit von Radfahrenden – sie sind kein Ausweichparkplatz. Und wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, erhöht zusätzlich das Risiko für Unfälle beim Ein- u. Aussteigen sowie beim Wiedereinfädeln in den Verkehr.
Folgen: 55 Euro
(§ 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 54a BKat)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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