Nur wenige Meter können über die Sicherheit von Fußgängern entscheiden: Das Parken vor einem Fußgängerüberweg mit einem Abstand von weniger als 5 Metern ist nicht ohne Grund verboten. Durch abgestellte Fahrzeuge werden Fußgänger – insbesondere Kinder – für andere Autofahrer oft erst sehr spät sichtbar. Gleichzeitig müssen sich Fußgänger selbst vorsichtig rantasten, um erkennen zu können, ob sich Fahrzeuge nähern.
Wer vor einem Zebrastreifen parkt, gefährdet somit alle Verkehrsteilnehmer und erschwert die sichere Nutzung des Überwegs.
Folgen: 25 Euro
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 52 BKat)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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