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Geschwindigkeitsverstoß des Monats September 2025

15. Okt. 2025

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):  84 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Im Bereich einer Bushaltestelle sowie eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks wurde das Fahrzeug mit 84 km/h gemessen – erlaubt waren lediglich 50 km/h. Für den Fahrer hatte dies erhebliche Konsequenzen, für andere Verkehrsteilnehmer jedoch birgt ein solches Verhalten ein großes Risiko.

Folgen: 260 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

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