Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 74 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 124 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.
Solche Verstöße sind nicht nur ein Bruch der Regeln, sondern eine ernsthafte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Innerorts bedeutet: Fußgänger, Radfahrer und andere Fahrzeuge teilen sich den Raum – gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt sind hier keine Option, sondern Pflicht.
Wer mit dieser Geschwindigkeit unterwegs ist, gefährdet Leben. Jeder von uns trägt Verantwortung, damit Straßen sicher bleiben. Geschwindigkeit ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Rücksichtslosigkeit. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass Respekt im Straßenverkehr wieder an erster Stelle steht.
Folgen: 800 Euro – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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