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Geschwindigkeitsverstoß des Monats November 2025

23. Dez. 2025

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):  62 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Unser Lowlight im November – dieser Geschwindigkeitsverstoß wurde in einem Bereich gemessen, in dem aus gutem Grund 30 km/h vorgeschrieben sind: in unmittelbarer Nähe von Schulen und in einem Wohngebiet mit vielen Grundstücksausfahrten. Trotz der sensiblen Umgebung überschritt der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich. Ein Verhalten, das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet.

 

Folgen: 260 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

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