Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 94 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Manche verwechseln Tempolimits offenbar mit unverbindlichen Vorschlägen. Anders lässt sich kaum erklären, wie ein Fahrzeug mit knapp 100 km/h durch einen Bereich mit Schulen, Schulweg und Fußgängerüberweg fahren konnte.
Gerade dort, wo Kinder und Fußgänger unterwegs sind, zählt jeder Meter Bremsweg. Deshalb erinnern wir gerne daran: Wer früher vom Gas geht, kommt trotzdem an – und schützt dabei andere.
Folgen: 320 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
(41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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