Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 105 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.
Das Dislike des Monats Mai – mit 105 km/h fuhr dieser PKW durch die geschlossene Ortschaft. Aufgrund seines absolut fahrlässigen Verhaltens erwartet diesen Fahrer eine ordentliche Strafe.
Folgen: 560 Euro – 2 Punkte – 2 Monate Fahrverbot
(3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
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