Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 79 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 149 km/h.
Die Messtoleranz von 5 km/h wurde berücksichtigt.
Gerade hier ist jederzeit mit querendem oder ein- und ausfahrendem Verkehr zu rechnen. Bei einer derart überhöhten Geschwindigkeit bleiben weder ausreichende Reaktions- noch Bremswege. Verkehrsregeln gelten unabhängig von der Umgebung oder dem persönlichen Fahrgefühl – sie dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden. Wer sie in diesem Maß missachtet, bringt andere Verkehrsteilnehmer erheblich in Gefahr.
Folgen: 700 Euro – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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