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Geschwindigkeitsverstoß des Monats Juni 2026

15. Juli 2026

Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):  91 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

 

Unser Geschwindigkeitsverstoß des Monats Juni zeigt ein Fahrzeug, das auf einer kurvenreichen Strecke mit Grundstücksausfahrten und ohne vorhandenen Gehweg deutlich zu schnell unterwegs war.

Gerade in solchen Bereichen können unerwartet Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge aus Einfahrten auftauchen. Wer hier das Gaspedal mit einer Rennstrecke verwechselt, setzt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer einem unnötigen Risiko aus.

Kurven kommen überraschend. Die Physik leider nicht. 🚔

 

 

 

Folgen: 400 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

(3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

 

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