Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 56 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 106 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.
106 km/h innerorts – direkt vor einer Einmündung, einem einseitigen Gehweg und einer Grundstücksausfahrt ist dieses Fahrverhalten nicht nur riskant, sondern auch äußerst fahrlässig. Bleibt zu hoffen, dass die Strafe den Fahrer dazu bringt, sein völlig falsches Verhalten zu hinterfragen.
Folgen: 560 Euro – 2 Punkte – 2 Monate Fahrverbot
(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
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