Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 61 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Wo Kinder unterwegs sind, ist besondere Vorsicht gefragt. Dennoch wurde im Juli ein Fahrzeug mit 61 km/h bei erlaubten 30 km/h gemessen. Der Verstoß ereignete sich in einem Bereich mit Schulen und Schulwegen, einer Parkplatzausfahrt sowie starkem Publikumsverkehr.
Wer in einer solchen Umgebung mehr als doppelt so schnell fährt wie erlaubt, erhöht das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer erheblich. Gerade dort, wo täglich viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und Kinder oft spontan reagieren, können wenige Meter Bremsweg über die Schwere eines Unfalls entscheiden.
Folgen: 260 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 3 StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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