Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 66 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Manche haben es besonders eilig – leider auch dort, wo’s nicht erlaubt ist. In einem Wohngebiet mit vielen unübersichtlichen Grundstücks- und Parkplatzausfahrten hat unser „Spitzenreiter“ im Juli mit seinem Verhalten nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet.
Folgen: 260 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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