Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 84 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Deutlich zu flott war dieser Flitzer innerhalb einer Ortschaft in unserem Verbandsgebiet dran. Im Bereich mit einmündenden Straßen und landwirtschaftlichem Verkehr gibt es viel Gefahrenpotential. Die größte Gefährdung betrifft allerdings die Kinder am nahegelegenen Spielplatz.
Folgen: 260 Euro – 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
(3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)