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Geschwindigkeitsverstoß des Monats Januar 2026

23. Feb. 2026

Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):  52 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Der erste Geschwindigkeitsverstoß des Jahres fällt auf einen besonders sensiblen Bereich: Die Zufahrtsstraße zur örtlichen Schule. Sie verfügt über keinen eigenen Gehweg für Fußgänger. Auch eine Parkplatz-Ausfahrt sowie die Bushaltestelle sind in der Nähe – Kinder, Lehrkräfte, Eltern und Anwohner müssen sich hier die Fahrbahn mit dem Fahrzeugverkehr teilen.

Umso alarmierender ist es, dass auf genau dieser Straße ein Schulbus mit über 50 km/h gemessen wurde. Erlaubt sind an dieser Stelle jedoch lediglich 30 km/h. Gerade schwere Fahrzeuge wie Busse haben einen deutlich längeren Bremsweg und ein erheblich höheres Gefährdungspotenzial. Ein Geschwindigkeitsverstoß dieser Art ist deshalb keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern stellt ein ernstzunehmendes Risiko für alle dar, die diesen Weg nutzen – insbesondere für Kinder, die aufgrund ihrer Größe und Unerfahrenheit im Straßenverkehr besonders verletzlich sind.

 

 

Folgen: 360 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.2.5 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

 

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