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Geschwindigkeitsverstoß des Monats Januar 2025

18. Feb. 2025

Daumen nach unten für dieses rücksichtslose Manöver! 

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 104 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

Der PKW im Bild vorne beendet wohl gerade einen Überholvorgang – innerorts! Die Tat ereignete sich in einem Bereich nahe zu Schulen, Sportplatz und Bushaltestellen, viele Kinder nutzen die Straße als Schulweg. Eine angemessene Reaktionszeit ist bei dieser Geschwindigkeit nicht zu erwarten und kann im schlimmsten Fall verheerende Konsequenzen für schwächere Verkehrsteilnehmer haben.

 

Folgen: 560 Euro
(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV )

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Weitere Informationen zu #mehrAchtung finden Sie unter www.mehrachtung.de.

 

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