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Geschwindigkeitsverstoß des Monats Februar 2026

12. März 2026

Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):  67 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Manche Messungen lassen einen kurz innehalten. 67 km/h statt der erlaubten 30 km/h – und das in einem Bereich, in dem täglich kleine Kinder unterwegs sind: Schule, Schul- und Fußgängerwege, Bushaltestelle, eine Parkplatzausfahrt und ein deutlich sichtbares Schild „Vorsicht Kinder“ sind in unmittelbarer Nähe.

Wer hier fast das Doppelte der vorgeschriebenen Geschwindigkeit fährt, riskiert weit mehr als ein Bußgeld. Es geht um Leben. Um Sicherheit. Und um Vertrauen in den Straßenverkehr – gerade für diejenigen, die sich selbst noch nicht schützen können.

Unser eindringlicher Appell: Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebenen Tempolimits. Nicht nur in sensiblen Bereich, wie oben beschrieben – aber vor allem dort.

Langsamer zu fahren kostet Sekunden – aber kann ein ganzes Leben retten.

 

Folgen: 260 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot

(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.6 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

 

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