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Geschwindigkeitsverstoß des Monats Februar 2025

24. März 2025

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 52 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 102 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

Innerorts mit 102 km/h zu fahren war sicherlich nicht die beste Idee dieses Fahrers, vor allem nicht an einer Straßenstelle die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, eine Bushaltestelle und eine einmündende Straße vorweist.  

 

Folgen: 560 Euro – 2 Punke – 2 Monate Fahrverbot
(§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Weitere Informationen zu #mehrAchtung finden Sie unter www.mehrachtung.de.

 

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