Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 71 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.
Mit 71 km/h statt der erlaubten 30 km/h raste dieser flotte Flitzer durch eine Ortschaft in unserem Verbandsgebiet – und das in einem besonders sensiblen Bereich. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Bushaltestelle, mehrere Firmenein- und ausfahrten und nur einseitige Gehwege. Ein solches Verhalten ist nicht nur dreist, sondern in höchstem Maße rücksichtslos. Wer mit derart überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, gefährdet bewusst andere Verkehrsteilnehmer und nimmt potenzielle Unfälle billigend in Kauf.
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie wichtig gegenseitige Vorsicht und verantwortungsvolles Fahren im Straßenverkehr sind.
Folgen: 400 Euro – 2 Punkte – 1 Monat Fahrverbot
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25, § 25 Abs. 2a StVG; 11.3.7 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)
Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr
Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.
Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.
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