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Geschwindigkeitsverstoß des Monats August 2025

22. Sep. 2025

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 67 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 117 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

„Vorsprung durch Geschwindigkeit“ – Nicht nur teuer, sondern auch äußerst riskant und gefährlich.

Folgen: 700 Euro – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot
3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.9 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

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