» News & Aktuelles » Verstoß des Monats » Geschwindigkeitsverstoß des Monats April 2026

Geschwindigkeitsverstoß des Monats April 2026

03. Juli 2026

Dieser Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug):  104 km/h.
Die Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

 

Mehr als doppelt so schnell wie erlaubt: Mit 104 km/h statt der zulässigen 50 km/h wurde dieses Fahrzeug innerorts gemessen. Besonders kritisch ist dabei die Umgebung der Messstelle: In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Schule und ein Kindergarten. Zudem erhöhen zahlreiche Grundstücksausfahrten das Risiko unerwarteter Verkehrssituationen.

Wer innerorts mit derart überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, verkürzt die Reaktionszeit drastisch und verlängert den Anhalteweg erheblich. Gerade dort, wo jederzeit Kinder, Radfahrer oder aus Ausfahrten kommende Fahrzeuge auftauchen können, gefährdet überhöhte Geschwindigkeit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

 

 

 

Folgen: 700 Euro – 2 Punkte – 3 Monate Fahrverbot

(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

Diese Botschaften transportieren wir auch mit unserer Verkehrssicherheitskampagne „Bist du sicher?!“.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.bist-du-sicher.bayern

www.mehrachtung.de.

 

 

 

News Übersicht