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Geschwindigkeitsverstoß des Monats April 2025

14. Mai 2025

Der Verkehrsteilnehmer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 30 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 58 km/h.
Die Messtoleranz von 3 km/h wurde berücksichtigt.

Dass sich der Fahrer des schwarzen PKW an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielt, missfiel dem Fahrer des Autos rechts im Bild wohl sehr. Mit dem Überholmanöver setzte er nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer einer erheblichen Gefahr aus.

 Folgen: 180 Euro – 1 Punkt
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.5 BKat)

 

Rücksichtnahme & Respekt im Straßenverkehr

Als offizieller Partner von #mehrAchtung, einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR e.V.) setzen wir uns für ein gutes und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr ein.

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